Mittwoch, 14. September 2011

Endspurt gegen die Vorratsdatenspeicherung

Wenn bis heute Abend 50.000 Menschen die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung mitzeichnen, kann das Anliegen öffentlich vor dem Petitionsausschuss des Bundestags vorgetragen werden. Bisher haben mehr als 47.000 Menschen gegen das geplante Überwachungsgesetz unterschrieben. Daher bitte ich euch heute die Petition mitzuzeichnen. Hier geht's direkt zur Petition.

Worum geht es bei der von der schwarz-gelben Bundesregierung geplanten Vorratsdatenspeicherung?
Verdachtsunabhängig sollen die Standortdaten von Handygesprächen, die Gesprächspartner von allen Telefonaten, die IP-Adresse, mit der im Internet gesurft wurde und der Adressat von E-Mails für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden. Im Falle einer Strafverfolgung können die zuständigen Behörden auf diese Daten zugreifen und sie auswerten.

Abgesehen von dem hohen Missbrauchspotential, das diese Daten beinhalten, ist es falsch 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter einen generellen Verdacht zu stellen und vorsorglich zu überwachen. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so und urteilte 2010, dass das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig war. Aktuell plant die Koalition ein neues Gesetz. Um das zu stoppen läuft seit knapp drei Wochen die Petition.

Und so funktioniert das Ganze:

Montag, 22. August 2011

Die Krise und ich

Absurd. Kein Wort beschreibt die aktuelle Situation besser als absurd. Egal, welche Zeitung man aufschlägt, welchen Sender man anstellt: Die Krise ist allgegenwärtig. Immobilien, Banken, Börse, ja sogar ganze Staaten hat sie erfasst. Seit 2008 rast die Welt unaufhaltsam von einem Abgrund zum nächsten. An der Börse werden in einer Woche Billionen verbrannt. Es klingt nach 1929, nach Schlange stehen vor Suppenküchen, Armut, Massensuizid der Banker, Arbeitslosigkeit und Depression. Aber nichts dergleichen passiert. Im Gegenteil, die Arbeitslosigkeit ist so niedrig wie lange nicht mehr, manche Politiker sprechen schon von einer neuen Ära der Vollbeschäftigung. Eine Spurensuche von Oliver.

Es ist die schlimmste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten und ich habe nicht einen Cent weniger im Geldbeutel. Zumindest kommt es mir nicht so vor. Zeit, auf Spurensuche zu gehen. Wo ist die Krise? Was passiert mit meinem Geld, sind meine Ersparnisse gefährdet? Dominik Groll sollte es wissen. Er arbeitet beim Institut für Wirtschaftsforschung (IfW) in Kiel. »Also, wenn man keine Aktien hat, ist man erst mal nicht betroffen.« Das klingt fast beruhigend, nach den Krisenschlagzeilen der letzten Woche. Wer Aktien hat, weiß, dass die Kurse rauf und runter gehen, kein Grund zur Sorge. Eigentlich. Vor einigen Jahren habe ich einen kleinen Betrag in einem Aktienfonds meiner Hausbank angelegt. Hausbank klingt dabei schon reichlich hochtrabend für die örtliche Sparkassenfiliale. Für die Wertentwicklung habe ich mich bisher nicht groß interessiert. Der Einbruch ist eine gute Gelegenheit, das zu ändern.

Wirtschaftskrise damals und heute
Es dauert etwas, aber nach kurzen Suche finde ich die Wertentwicklung meiner Anlage. Und tatsächlich: wie bei fast allen Papieren ist ihr Wert rapide gefallen. Wenn ich sie jetzt verkaufe, würde ich einen Verlust machen. Aber das will ich ja gar nicht. Irgendwann wird der Kurs auch wieder steigen. Denn Aktien sind Anteile an Firmen und damit Gradmesser der Konjunktur. Aber wie kann es sein, Herr Groll, dass die Realwirtschaft von der aktuellen Krise scheinbar unberührt bleibt? »Das Kurzarbeitergeld ist auf jeden Fall nicht der Grund. Kurzarbeit gibt es schon lange. Aber die Arbeitsmarktreformen zwischen 2002 und 2005 haben dazu beigetragen, die strukturellen Defizite zu verbessern. Auswirkungen treten immer mit Verzögerung auf. Und jetzt haben wir das Glück, dass die positive Wirkung der Reformen genau in die Zeit der Turbulenzen fällt und diese so abgemildert werden.«

Ein weitere Auswirkung der Krise: Die Staatsverschuldung steigt in astronomische Höhen. Derzeit liegt sie in Deutschland bei über zwei Billionen Euro. Eine Zwei mit 12 Nullen. Was ist mit den Bürden, die der nächsten Generation in Form des Schuldenbergs aufgehalst werden? »Das kommt auf die Reaktionen der Politik an, unmöglich die jetzt vorherzusagen. Aber ab 2016 gilt ohnehin die gesetzliche Schuldenbremse. Ab da darf der Staat nur noch Schulden machen, die 0,35 Prozent des BIP entsprechen. Es wird also so oder so zu Kürzungen kommen.« 0,35 Prozent. Das ist ein Zehntel dessen, was der Staat in den vergangenen Jahren an Krediten aufgenommen hat. Vielerorts wird gerade darüber debattiert, wie viele Schwimmbäder sich die Städte noch leisten können; Bibliotheken werden geschlossen. Ist das die Katastrophe? Die Schulden jetzt sind die geschlossenen Schwimmbäder von morgen?

Anruf beim deutschen Städtetag. Die Dame möchte lieber nicht namentlich genannt werden. »Schreiben Sie: Eine Pressesprecherin!«. Ja, es stimme die Krise habe die Schuldenlage der Städte weiter verschlimmert. »Die Gewerbesteuer ist eingebrochen, gleichzeitig stiegen die Ausgaben für Soziales, sprich Erwerbslose. Erst 2012 werden wir wieder auf dem Stand von 2008 sein«. Gewerbesteuer zahlen Unternehmen in der Stadt, wieder die Realwirtschaft. Städte verlieren in Krisen doppelt: Die Gewerbesteuern, die wichtigste Einnahmequelle der Städte bricht ein, gleichzeitig tragen sie die Kosten der steigenden Arbeitslosigkeit, vor allem die Wohnungskosten von Arbeitslosen. Aber der Realwirtschaft geht es doch zur Zeit gut. Wie können da die Städte betroffen sein? »Neben den Krisen gab es in den vergangenen Jahren viele Entscheidungen im Bund zu Lasten der Kommunen. Den Ausbau der Kitas beispielsweise müssen die Kommunen alleine stemmen«. Die Krisen sind also allenfalls ein Teil des Problems. Politische Weichenstellung ist mindestens genauso entscheidend.

Demonstration von Bürgermeistern und Kämmerern vor dem Landtag in Düsseldorf. Bildquelle: Focus Online
Und was macht die Krise mit meinem Geld, heute? Franz Herrmann spricht mit weichem bayerischen Akzent. Der 66-jährige war Unternehmer. Seit er im Ruhestand ist, beschäftigt er sich mit Geld. Ende der 90er gründete er den Bund der Sparer, seitdem schreibt er Bücher mit Titeln wie Die Finanzbibel. Sein neustes Werk heißt Die Finanzlüge. »Die Schulden sind enorm. Deutschlands Schulden liegen bei 85 Prozent des BIP, in Italien sind es sogar 145 Prozent! Da gibt es nur einen Weg heraus: Inflation! Die Staaten werden alle die Notenpressen anwerfen und unsere Ersparnisse verlieren an Wert. Das ist die Folge der Krise! Und ich sage Ihnen, das Beste was sie machen können: Kaufen Sie Gold! Nicht gleich in ganzen Barren, sondern kleine Portionen, die Sie schnell zu Geld machen können!«

Besonders in Krisenzeiten als stabile Wertanlage beliebt. (Bildquelle: covilha)
Inflation heißt, es gibt mehr Geld, bei der gleichen Menge an Waren und Dienstleistungen. Das Geld verliert dadurch seinen Wert. Ein Pfund meines bevorzugten Kaffees ist in den letzten Wochen einen Euro teurer geworden. Ein Preisanstieg von 20 Prozent. Die Benzinpreise sind im Schnitt um 15 Prozent gestiegen. Das geht ins Geld. Das wäre aber einfacher zu verkraften, wenn die Gewinne unter denen verteilt worden wären, die sie erwirtschaftet haben. De facto ist Deutschland das einzige Land der EU, in dem die Reallöhne in den vergangenen zehn Jahre gefallen sind. Die Gewinne des Wirtschaftswachstums gingen vor allem an obere Einkommensschichten, untere und mittlere haben verloren. Das ist keine Krise der Börse, sondern der Lohnpolitik und der Einstellung der wirtschaftlichen Eliten. Aber noch gehöre ich zu keiner Einkommensgruppe. Meinen Nebenjob kann ich jedenfalls nicht mit einem Familieneinkommen vergleichen.

Ich denke noch mal kurz über Herrn Herrmanns Rat nach. Die Inflation frisst ja schließlich das Geld auf meinem Konto. Andererseits: Ein Gramm Gold kostet derzeit etwa 41 Euro. Dafür bekomme ich schon ein Buch für’s Studium – oder kann drei mal ins Kino gehen. Ich werde noch warten mit dem Goldkauf. Denn auch der Goldpreis spiegelt nur Erwartungen wieder. Und wer weiß, wann wieder ein Preisverfall erwartet wird.

Sonntag, 21. August 2011

Kreative Pause

Seit fast zwei Monaten gab es keinen Post mehr von mir, da ich mitten in der Klausuren- und Abschlussphase meines Studiums stecke. Sobald diese vorbei ist, werde ich wieder regelmäßig schreiben. Ich habe bereits verschiedene Ideen für neue Artikel und freue mich schon auf das Recherchieren und Bloggen. In der Zwischenzeit und hoffentlich auch darüber hinaus wird es Artikel von Gastautor Oliver geben.

Samstag, 2. Juli 2011

Mehr Demokratie wagen – Reform des Wahlrechts (Teil 1)

Update: Deutschland hat seit gestern kein verfassungskonformes Wahlrecht mehr. Vor zwei Tagen lief die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte First zur Reform des Wahlrechts ab. Der ehemalige Verfassungsrichter Papier warnt vor einer »schweren Staatskrise«, da nun keine verfassungskonformen Neuwahlen stattfinden können. Die schwarz-gelbe Koalition hat zwar einen ersten Entwurf vorgelegt, der das negative Stimmrecht beseitigen soll, indem die Überhangmandate nicht mehr zwischen den Bundesländern verrechnet werden. Die Verzerrungen durch die Überhangmandate blieben jedoch erhalten, weil vor allem die Union von diesen profitiert. Ein parteiübergreifender Kompromiss, wie bei früheren Wahlrechtsreformen üblich, scheint nicht realistisch.

Das Bundestagswahlrecht »beeinträchtigt die Stimmgleichheit in eklatanter Weise«, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2008 und gab dem Gesetzgeber Zeit es bis zum 31. Juli 2011 zu ändern. Momentan gibt es aber noch keinen mehrheitsfähigen Änderungsentwurf. Dieser Post analysiert die Hintergründe zum Wahlrecht und seine möglichen Alternativen.

Das Gericht kritisierte in seinem Urteil das negative Stimmgewicht, das dazu führen kann, dass die WählerInnen mit ihrer Stimmabgabe der gewählten Partei schaden. So kam es bei der Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 im Wahlkreis Dresden I zu der paradoxen Situation, dass die CDU ihre AnhängerInnen dazu aufrief, sie nicht mit der Zweitstimme sondern nur mit der Erststimme zu wählen. Dadurch gewann die Union ein zusätzliches Überhangmandat. Dieses Phänomen tritt regelmäßig bei Bundes- und der Mehrheit der Landestagswahlen auf. Weitere Informationen, Details und Beispiele zum negativen Stimmgewicht finden sich im Dossier von wahlrecht.de.

Andreas Lämmel (CDU) gewann das Direktmandat in Dresden I 2005 (Foto von Frank Ossenbrink)
Unterschied zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht
Das deutsche Wahlsystem unterscheidet sich deutlich vom dem in den USA, Großbritannien oder Frankreich. Bei einer Verhältniswahl wie in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Benelux-Staaten und Skandinavien gilt, dass sich die Verteilung der Sitze im Parlament generell nach der Zahl der Stimmen richtet, die eine Partei erhält. Im Mehrheitswahlrecht ist das Land in so viele Wahlkreise aufgeteilt, wie es Mandate im Parlament gibt. Der/Die Kandidat/in, der/die die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, wird Abgeordnete/r für den Wahlkreis. Dabei ist zwischen relativer und absoluter Mehrheit zu unterscheiden. Bei der zweiten Variante kann es zu einer Stichwahl kommen, wenn keiner der KandidatInnen die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Die erste Variante wird vor allem in anglo-amerikanischen Ländern verwendet, die zweite Variante beispielsweise in Frankreich.

Die Mehrheitswahl führt häufig zu eindeutigen Mehrheiten im Parlament, so dass Koalitionsregierungen relativ selten auftreten. In Großbritannien gab es beispielsweise seit dem Zweiten Weltkrieg nur zwei Wahlen, nach denen keine Partei eine absolute Mehrheit im Unterhaus hatte. Die aktuelle Koalitionsregierung aus Konservativen und Liberaldemokraten ist deshalb eine Ausnahmeerscheinung. Auch ist die Bindung zwischen Abgeordneten und den WählerInnen größer, da sie persönlich und nicht über Listen gewählten wurden.

Der zentrale Vorteil der Verhältniswahl ist hingegen die gerechte Verteilung der Sitze entsprechend der Stimmen. Bei der Bundestagswahl 2009 erhielt die SPD 23 Prozent der Zweitstimmen und hat im Bundestag 23,5 Prozent der Sitze. In Großbritannien kamen die Liberaldemokraten 2010 ebenfalls auf 23 Prozent der Stimmen, erhielten aber nur 8,8 Prozent der Mandate. Die Verzerrung macht deutlich, dass das Mehrheitswahlrecht im Vergleich zur Verhältniswahl die Stimmen verzerrt in Mandate überträgt und somit nicht jede Stimme gleich viel zählt. Aus diesem Grund ist die Verhältniswahl der Mehrheitswahl eindeutig vorzuziehen. Auch in Großbritannien stößt das Mehrheitswahlrecht auf Kritik, auch wenn die Reform des Wahlrechts zu Gunsten einer weniger verzerrenden Form der Mehrheitswahl – dem Alternative Voting oder Instant Runoff Voting – von den WählerInnen klar abgelehnt wurde.

Verzerrung bei der britischen Unterhauswahl 2005
Personalisierte Verhältniswahl in Deutschland
Die Abgeordneten des Bundestages und der meisten Landtage werden durch das System der personalisierten Verhältniswahl gewählt, wobei eine Sperrklausel von fünf Prozent bzw. drei Direktmandaten gilt. Die Sitzverteilung im Parlament richtet sich im Wesentlichen nach dem Anteil der Zweitstimmen. Mit der Erststimme wird der/die Wahlkreisabgeordnete nach relativer Mehrheit bestimmt. Diesem System liegt die Idee zugrunde die Vorteile von Verhältnis- und Mehrheitswahl zu vereinen. Die Zweitstimme stellt die weitestgehend verzerrungsfreie Verteilung der Mandate sicher, während durch die Erststimme eine persönliche Bindung zwischen den WählerInnen und ihrem/ihrer Wahlkreisabgeordneten erreicht werden soll.

Schematischer Ablauf der personalisierten Verhältniswahl (Quelle: Horst Frank)
Zum einen ist die Annahme, dass das Verhältnis zwischen WählerInnen und Wahlkreisabgeordneten enger ist, scheint fragwürdig. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise kennen laut einer Umfrage von polis sinus lediglich 41 Prozent ihre/n Wahlkreisabgeordnete/n im Landtag. Außerdem ändert sich die personelle Zusammensetzung des Parlaments kaum, wenn ein/e andere/r Kandidat/in das Mandat gewinnt. Die meisten DirektkandidatInnen sind über einen vorderen Listenplatz gegen eine Niederlage abgesichert und ziehen in das Parlament ein, egal ob sie die Mehrheit im Wahlkreis erhalten oder nicht. Bei der Bundestagswahl 1998 hätte es lediglich in 18 der 328 Wahlkreise einen Unterschied auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages gemacht, wenn jemand anderes den Wahlkreis gewonnen hätte. Aus diesem Grund kommt wahlrecht.de zu dem Schluss, dass die Erststimme »weitestgehend wirkungslos« und »in aller Regel bedeutungslos« ist. Allerdings gibt es mit Hans-Christian Ströbele von den Grünen ein prominentes Gegenbeispiel. Er hat das Direktmandat im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain – Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost seit 2002 gewonnen ohne auf der Landesliste abgesichert zu sein.

Hans-Christian Ströbele (Foto von Stefan Pangritz)
Überhangmandate verzerren das Wahlergebnis
Die einzige wirklich bedeutsame Auswirkung der Erststimme liegt in den Überhangmandaten. Diese treten auf, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme gewinnt, als ihr verhältnismäßig durch die Zweitstimme zustehen würden. Die Partei erhält folglich mehr Sitze, als sie bei aufgrund der Verhältniswahl gewonnen hätte. Dadurch wird das Ergebnis verzerrt. Bei der vergangenen Bundestagswahl konnten die Unionsparteien insgesamt 24 Überhangmandate erringen, während die SPD auf keines kam. Die Union konnte dadurch 38,4 Prozent der Sitze einnehmen, obwohl sie nur auf 33,8 Prozent der Stimmen kam. Gerade bei knappen Wahlausgängen können die Überhangmandate von Bedeutung sein. Es besteht die Gefahr, dass eine Koalition die Regierung bildet, die zwar über mehr Sitze im Bundestag verfügt, aber weniger Stimmen als ein anderes Parteienbündnis erhalten hat. Das Wahlergebnis würde auf den Kopf gestellt. Aus diesem Grund hat der Verein Mehr Demokratie, der sich für direkte Demokratie und stärkere Bürgerbeteiligung einsetzt, eine Kampagne gegen Überhangmandate gestartet.

Reform des Wahlrechts
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind die Parteien gezwungen das Wahlrecht ohnehin zu ändern. Es gibt mehrere Möglichkeiten das personalisierte Verhältniswahlrecht mit geringfügigen Veränderungen zu erhalten. Doch warum sollte überhaupt die wirkungslose Erststimme beibehalten werden? Mit einem neuen Wahlsystem sollten die Wählerinnen und Wähler wirklich Einfluss auf die personelle Zusammensetzung erhalten und die von den Parteien vorgegebenen starren Listen beeinflussen können. Zwei Wahlsysteme kommen dafür in Frage.

Offene Listen
Die Erststimme wird abgeschafft und die Zusammensetzung richtet sich ausschließlich nach der Anzahl der Stimmen, die eine Partei erhält. Auch die Fünfprozenthürde bleibt erhalten. Allerdings können nun die WählerInnen die Zusammensetzung der Parteilisten verändern. Sie haben mehrere Stimmen und können diese auf die Personen ihrer Wahl auch von verschiedenen Parteien verteilen. In Hamburg beispielsweise konnten die WählerInnen bei der vergangenen Bürgerschaftswahl im Februar bis zu fünf Stimmen abgeben und dadurch die Reihenfolge auf der Liste verändern. Alternativ konnte auch eine Listenstimme vergeben werden, so dass die von der Partei vorgegebene Reihenfolge übernommen wird. Die WählerInnen können so besonders engagierte KandidatInnen belohnen, weniger einsatzfreudige Personen werden abgestraft. Bei Kommunalwahlen in den meisten deutschen Bundesländern und bei Wahlen in Belgien, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz kommen offene Listen zur Anwendung. Sie unterscheiden sich beispielsweise bei den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens.

Stimmzettel zur Bürgerschaftswahl in Bremen am 22. Mai 2011
Übertragbare Einzelstimme
Bei diesem Wahlsystem wird das Bundesgebiet in Wahlkreise eingeteilt und in jedem Wahlkreis stehen mehrere Personen zur Wahl. Dabei vergeben die WählerInnen nicht einfach nur eine Stimme, sondern legen eine Rangfolge zwischen den KandidatInnen fest. Ein/e Kandidat/in muss eine gewisse Anzahl an Stimmen erreichen um gewählt zu werden. Sobald ein/e Kandidat/in diese Quote mit den Erstpräferenzen erreicht hat, werden die überschüssigen Stimmen entsprechend der Zweitpräferenzen an die übrigen KandidatInnen verteilt. Wenn danach ein/e Kandidat/in die Quote erreicht hat, ist auch er/sie gewählt und die Stimmen werden nach der Drittpräferenz verteilt. Dieses Verfahren setzt sich solange fort, bis alle Sitze im Wahlkreis vergeben sind oder keiner die notwendige Quote erreicht. Dann werden die Stimmen der/des letztplatzierten /Kandidatin/Kandidaten umverteilt, bis alle Sitze vergeben sind. Das Prinzip wird bei Wahlen in Australien, Irland, Nordirland und Island verwendet. Diese Animation illustriert das Verfahren sehr gut. Insgesamt führt dieses Wahlsystem zu Proportionalität und die WählerInnen können die personelle Zusammensetzung des Parlaments beeinflussen. Über die Anzahl der zu vergebenden Sitze im Wahlkreis kann auch die Sperrklausel gesteuert werden.

Musterstimmzettel mit übertragbarer Einzelstimme für das Oberhaus im australischen Bundesstaat Victoria
Es gibt Alternativen zum aktuellen Wahlsystem, die den WählerInnen mehr demokratische Mitbestimmung ermöglichen. Wenn der Gesetzgeber das Wahlrecht reformiert, dann sollte er den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme einräumen und dadurch mehr Demokratie wagen. Auch die Parteien sollten bereit sein einen Teil ihrer Macht an die BürgerInnen abzugeben. Im nächsten Teil der Serie befasse ich mich deshalb mit der innerparteilichen Demokratie und Beteiligung.

Donnerstag, 23. Juni 2011

Geht ein Vegetarier zur Grillparty…

Der gemeine Umweltheld lebt nicht von Moral allein, deswegen kollaboriere ich ab heute regelmäßig mit Monsieur Daniel und poste zum ökologisch korrekten Konsum oder wie man eine stinknormale WG in eine Öko-WG verwandelt. Ach, was soll’s, meistens werden es Rezepte sein.

Es sind verschiedene amüsante Szenarien möglich, wenn Vegetarier mit dem kollektiven Frönen archaischer Zubereitungsweisen kollidieren. Mitgebrachte Tofu-, Seitan- oder Lupinewürstchen können auch gestandene Steakfreunde neugierig machen, die meisten stellen dann anerkennend fest, dass der Ersatz so schlecht ja gar nicht schmeckt, aber eben überhaupt nicht nach Fleisch. Vor lauter probierfreudigen Mitgrillern bleibt mir am Ende die Wahl zwischen einem Rückfall in Richtung Nackensteak und welkem Salat. In diesem Dilemma wiesen besorgte Familienmitglieder mich schon mal darauf hin, dass das Steak von einer glücklichen Kuh stamme, dann sei es doch in Ordnung, oder?

Ich könnte dann einwenden, dass die Kuh weder zu Tode gestreichelt wurde noch freiwillig in die quietschgrüne Marinade gesprungen ist. Aber ich will doch gar nicht diskutieren sondern nur essen. Glücklicherweise läuft es fast immer anders: Butter wird für kalorienfrei erklärt (ist ja auch ultragesund mit all den Kräutern), es gibt Dessert (hurra!) und am Ende wird aus dem Grillfeuer ein Lagerfeuer und man kokelt sich fröhlich Löcher in die Sachen.

Ähnlich wie es die in Etikettefragen stets souveräne Helena Echlin empfiehlt, verzichte ich also auf teure Vegiprodukte und mache einen Nudelsalat, der ausnahmslos allen schmeckt, auch Veganern. Das dann aber bitte nicht den Steakfreunden sagen.


Ich wünschte ich könnte für dieses Rezept eine spezifischere Quelle angeben als »meine Großcousine Ina«, auf deren Prenzlberger Geburtstagsbrunch ich diesen Salat zum ersten Mal gegessen habe. Ich wünschte auch, dass ich einen besseren Namen als »Nudelsalat« parat hätte, etwa »Farfalle alla Ina con pomodori e basilico« oder »Rot-Grünes Genudel«. Tatsächlich ist dies der Nudelsalat par excellence in meiner Familie, jeder weiß sofort, dass nur dieser Salat gemeint sein kann. Und jeder, der meine essensfixierte Familie kennt, versteht sofort, dass das für ihn spricht.

Nudelsalat

Rezept: Großcousine Ina
dauert: 45 Minuten plus einige Stunden im Kühlschrank 
schwierig: nö

500 g Farfalle (Ich verwende Barilla, weil ich sie gut finde, nicht weil ein charmanter parmesischer Signore mir einen lebenslangen Vorrat versprochen hat, wenn ich sein Produkt hier unterbringe)
900 g Kirschtomaten
60 g Pinienkerne
½ Bund Basilikum
frischer Oregano
1 kleine Knoblauchzehe
Weißweinessig oder anderer heller, milder Essig
Olivenöl
Salz
Pfeffer

Na dann. Zuerst reichlich Wasser in einem großen Topf mit einem Esslöffel Salz aufkochen, Nudeln nach Packungsanweisung kochen. Abgießen, nicht abspülen.

Pinienkerne bei mittlerer Hitze ohne Fett anrösten, bis sie knistern und unglaublich gut riechen.

Die Tomaten waschen, halbieren und Samen entfernen, dabei den Saft durch ein Sieb in eine große Schüssel abtropfen lassen. Anschließend mit einem Löffelrücken den restlichen Saft durch das Sieb in die Schüssel drücken.


Eine kleine Knoblauchzehe fein reiben. Ich mache das mit der Vorderseite einer abgelaufenen Kreditkarte, gibt feinstes Knoblauchmus, das sich sehr gut verteilt. Wer weniger Knoblauch mag, reibt vor der Tomatensauerei die Schüssel mit einer halbierten Zehe aus.

Knoblauch mit dem abgetropften Tomatensaft, einem Esslöffel Essig, einem Teelöffel Salz und einem halben Teelöffel Pfeffer in der Schüssel mischen, bis sich die Salzkristalle aufgelöst haben.

50 ml Olivenöl dazugeben und die hoffentlich noch warmen Nudeln untermischen, sodass sie nicht mehr zusammenkleben. Etwa ½ Bund oder nach Geschmack feingeschnittenes Basilikum dazugeben, plus einen Esslöffel frischen gehackten Oregano. Zuletzt die Pinienkerne dazu und am besten abgedeckt ein paar Stunden im Kühlschrank durchziehen lassen. Eventuell nachsalzen.


Monsieur Daniel sagt: »Kann ich noch was von deinem Teller haben?«
Mademoiselle Hannah sagt: »einfach, aber gut«
Mademoiselle Inken sagt: »Geil, ist das der vom Grillen?«

Sonntag, 19. Juni 2011

Aktionen und Petitionen der Woche (Nr. 1)

Seit einigen Jahren haben viele Organisationen Aktionen im Internet gestartet. Die prominentesten Beispiele sind wohl Campact, Avaaz und GreenAction. Daneben erfreuen sich die Petitionen an den Bundestag immer größerer Beliebtheit, wie die Petition gegen Internetsperren mit insgesamt 134.015 UnterzeichnerInnen zeigte. Da es bisher keinen Überblick über die verschiedenen Aktionen und Petitionen gibt, werde ich ab sofort einmal die Woche einen solchen zusammenstellen.

Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls jemand weitere interessante Aktionen findet, kann sie/er mich gerne in den Kommentaren oder per E-Mail darauf aufmerksam machen. Wenn ich eine Aktion oder Petition erwähne, bedeutet das nicht, dass ich diese unterstütze. Eine Vielzahl weiterer Aktionen und Petitionen findet ihr auf bewegung.taz.de und eine Übersicht über alle laufenden Volksbegehren beim Mehr Demokratie e. V.

Aktionen
↓ Amnesty International
↓ attac
↓ Avaaz
↓ Campact
↓ Deutsche Knochenmarkspendedatei (DKMS)
↓ Food First Information and Action Network (FIAN)
↓ Foodwatch
↓ Greenpeace/GreenAction
↓ Survival International

↓ Petitionen an den Bundestag

Amnesty International
Flüchtlinge aus Nordafrika: Auch Deutschland muss helfen!
Stoppt die Gewalt in Mexiko!
China: Wo ist Ai Weiwei?
Freiheit für Mohammad Sadiq Kabudvand
Burkina Faso: Schwangerschaft mit tödlichen Folgen
Kenia: Menschenrechte für Nairobis Slumbewohner
Kambodscha: Widerrechtliche Zwangsräumungen stoppen
Nigeria: Der Fluch des schwarzen Goldes
Afghanistan: Frauenrechtlerinnen brauchen Schutz
Fordern Sie Freiheit for Liu Xiaobo!
Kroatien: Zeugen von Kriegsverbrechen schützen

Vergangene Woche gestartete Eilaktionen
Bahrain: Ungewissheit über Hinrichtung
Guatemala: Familie ermordeter Menschenrechtlerin gefährdet
Iran: Drohende Hinrichtungen am 26. Juni
Irak: Noch immer im Gefängnis
Saudi-Arabien: Haft ohne Kontakt zur Außenwelt
Simbabwe: Prozess wegen Diskussion
Mexiko: Angriff auf Migranten
Kuwait: Online-Aktivist inhaftiert
Bahrain: Haft nach Verbüßen der Strafe
USA: Drohende Hinrichtung
Honduras: LGBT-Aktivist bedroht
Bahrain: Rechtsanwalt vor Gericht
Bahrain: Ein Jahr Haft wegen Gedichts

Briefe gegen das Vergessen vom Juni
Kenia: Al-Amin Kimathi
Aserbaidschan: Ruslan Bessonov, Maksim Genashilkin und Dmitri Pavlov

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attac
Bank wechseln und Politik verändern!
Nein zum Angriff auf soziale und demokratische Rechte in Europa!
Hermes-Bürgschaften - Atomtod exportiert man nicht!

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Avaaz
Retten Sie die traurigsten Delfine
Deutschland: Energiewende jetzt!
EU: Retten Sie pflanzliche Arzneimittel
Stoppen Sie die Folter wegen Wikileaks-Weitergabe
Südafrika: »Korrigierende Vergewaltigung« stoppen
Großbritannien: Stoppen Sie Rupert Murdoch
Stoppen Sie das scharfe vorgehen gegen Wikileaks!

Im Erlebnispark Ressort World Sentosa leben 25 Delfine in Gefangenschaft

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Campact
Atom-Risiko bis 2022? Nicht mit uns!
Vorratsdaten: Sagen Sie Nein!
Klima: Keine Kohle für Kohle
Kinderrechte jetzt! Kinderrechte kennen keine Herkunft

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Deutsche Knochenmarkspendedatei (DKMS)
Registrierungsveranstaltungen
25.06. in Peine: Hilfe für Engincan und andere!
25.06. in Blaustein: Engincan braucht weiterhin unsere Hilfe!
25.06. in Rüsselsheim: Hilfe für Stephanie und andere!
25.06. in Berlin: Lebensretter für Muammer und andere gesucht!
26.06. in Ebersbach: Hilfe für Celal und andere!
26.06. in Nordenham: Engincan und andere brauchen unsere Hilfe!
26.06. in Mülheim an der Ruhr: Hilfe für Gamze und andere!
26.06. in Delmenhorst: Delmenhorst engagiert sich im Kampf gegen Leukämie
Online-Registrierung

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Food First Information and Action Network (FIAN)
Fair Flowers for Human Rights
Klimaschutz ist Menschenrecht

Eilaktionen
Tagebau bedroht Indigene in Kusum Tola, Karanpura Tal, Jharkhand

Logo der Kampagne »Klimaschutz ist Menschenrecht«
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Foodwatch
»Gratulieren« Sie Ferrero zum Goldenen Windbeutel!
Gegen versteckte Käfigeier!
Schluss mit dem Dioxin im Essen!

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Greenpeace/GreenAction
Wehren Sie sich - ein Atomausstieg 2022 ist zu spät!

Vergangene Woche gestartete Kampagnen
Mit anpacken, anstatt nur immer Worte worueber verlieren
Wilder Garten

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Survival International
Petitionen
Unkontaktierte Völker
Gibe III stoppen

Briefkampagnen
Aborigines, Australien
Akuntsu, Brasilien
Awá, Amazonien, Brasilien
Ayoreo-Totobiegosode, Paraguay & Bolivien
Batak, Philippinen
Belo Monte Staudamm, Brasilien
Buschleute, Kalahari, Botswana
Dongria Kondh, Indien
Enawene Nawe, Brasilien
Guarani, Brasilien
Indigene Völker am Madeira Fluss und Belo Monte Damm, Brasilien
Indigene Völker in Papua, Indonesien
Innu, Kanada
Isolierte Völker, Peru
Jarawa, Andamanen, Indien
Jumma, Bangladesch
Nukak, Kolumbien
Palawan, Philippinen
Penan, Sarawak, Malaysia
Pygmäen, Zentralafrika
Sentinelesen, Indien
Völker im Omo Tal, Äthiopien
Zo'é, Brasilien



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Petitionen an den Bundestag
Vergangene Woche gestartete Petitionen
Regelungen zur Altersrente – Koppelung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung
Arbeitsmarktpolitik – Zurückweisung des Gesetzentwurfs zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Wissenschaft und Forschung – Verfügbarkeit von Forschungsberichten und Gutachten in deutscher Sprache
Arbeitsrecht – Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Berufsbildungsgesetz – Keine Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht für dual Studierende
Grundrechte – Keine neuen Quotenregelungen mehr
Verbraucherschutz – Verbot von Tierversuchen, Kennzeichnungspflicht für Importware
Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen
Personenstandswesen – Menschenwürdigeres Leben von Intersexuellen, Transsexuellen und Transvestiten
Flugsicherung – »Lenkzeiten« für Verkehrsflugzeugführer
Energiepreise – Preisanpassung nur zum Zeitpunk der Versorgung der Tankstellen
Unterhaltsrecht – Erneute Reform des Unterhaltsrechts
Energiewirtschaft – Verbot von Rennsport mit motorbetriebenen Fahrzeugen in Deutschland

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Dienstag, 14. Juni 2011

Zunahme der Hinrichtungen in Saudi-Arabien stoppen (Amnesty-Aktion Nr. 2)

In Saudi-Arabien hat die Zahl der Hinrichtungen in diesem Jahr deutlich zugenommen. Alleine im Mai wurden 15 Menschen exekutiert. In der Amnesty-Aktion, die ich diesen Monat vorstelle, geht es um zwei Todesurteile, die in Kürze vollstreckt werden sollen. Eine Verurteilte war zum Tatzeitpunkt minderjährig, der andere wurde wegen »Hexerei« zum Tode verurteilt. Amnesty International protestiert gegen die Todesurteile und ich habe einen Musterbrief zu dieser Aktion verfasst.

Die heute 22jährige Rizana Nafeek wurde am 16. Juni 2007 zum Tode verurteilt, weil sie im Mai 2005 in Dschidda am Roten Meer nahe Mekka ein Kleinkind in ihrer Obhut getötet haben soll. Zum Tatzeitpunkt war die Hausangestellte aus Sri Lanka 17 Jahre alt und damit minderjährig. Der oberste saudische Gerichtshof in Riad bestätigte im Oktober letzten Jahres das Todesurteil. Nun steht nach Angaben von Amnesty International die Hinrichtung durch Enthauptung kurz bevor.

Die saudische Justiz behauptet, dass Rizana Nafeeks laut Reisepass 1982 geboren wurde und sie somit zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alt gewesen sei. Dieser Pass wurde wahrscheinlich gefälscht, damit sie Arbeit in Saudi-Arabien aufnehmen durfte, was nur Volljährigen gestattet ist. Sie selbst behauptet 1988 geboren zu sein. Entsprechende Beweise durfte sie allerdings nicht vorbringen, auch Rechtsbeistand wurde ihr während der Haft und des Prozesses verweigert. Ein Geständnis, das sie in der Haft abgab, hat sie mittlerweile widerrufen. Die genauen Tatumstände sind bisher nicht geklärt, wobei Menschenrechtsorganisationen davon ausgehen, dass der Säugling durch einen Unfall beim Füttern mit der Flasche starb.

Rizana Nafeek (Quelle: Asian Human Rights Commission)
Abdul Hamid al-Fakki: Verurteilt wegen Zauberformel
Im zweiten Fall droht dem Sudanesen Abdul Hamid Bin Hussain Bin Moustafa al-Fakki die Hinrichtung wegen »Hexerei«. Er wurde am 27. März 2007 von einem Gericht in Medina zum Tode verurteilt und auch hier geht Amnesty von einer bevorstehenden Exekution durch Enthauptung aus. Der Verurteilte hatte ebenfalls keinen Rechtsbeistand und der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Während der Haft soll Abdul Hamid al-Fakki durch Schläge misshandelt worden sein.

Abdul Hamid al-Fakki (Foto von Amnesty International Deutschland)
Am 8. Dezember 2005 bat ein Mitarbeiter der saudischen Religionspolizei Mutawaeen – Komitee zur Verbreitung der Tugend und Verhütung des Lasters – den Sudanesen eine Zauberformel vorzutragen, um zu erreichen, dass die Mutter des Religionspolizisten wieder zu seinem leiblichen Vater zurückkehrt. Dafür sollte Abdul Hamid al-Fakki 6000 Saudi-Rial (ungefähr 1100 Euro) erhalten, davon 2000 Rial als Vorschuss. Er willigte ein und traf sich noch am selben Tag mit dem Polizisten. Der Verurteilte übergab ihm neun kleine Papierstücke mit in Safran beschriebenen Sprüchen und erhielt den Rest der vereinbarten Summe. Kurze Zeit später durchsuchte die Religionspolizei Abdul Hamid al-Fakki und fand bei ihm die Geldscheine, deren Seriennummern sie vorher notiert hatten. Die Religionspolizei verhaftete ihn und später folgte seine Verurteilung in Medina.

Logo der saudischen Religionspolizei
Deutliche Zunahme der Hinrichtungen in Saudi-Arabien
Saudi-Arabien verhängt die Todesstrafe für eine Vielzahl von Verbrechen, darunter auch solche, bei denen die Opfer des Verbrechens nicht zu Tode kommen. Im Jahr 2009 wurden 69 Personen, davon 19 AusländerInnen, exekutiert, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich höher liegt. In diesem Jahr zeichnet sich eine deutliche Zunahme der Hinrichtungen ab. Ausländische GastarbeiterInnen sind besonders häufig betroffen und müssen bei Vergehen mit härteren Strafen rechnen.

Der Tatbestand der »Hexerei« ist nach saudischen Recht nicht genau definiert und wird häufig angewendet, um KritikerInnen an der freien Meinungsäußerung zu hindern. Des Weiteren entsprechen die Strafverfahren nicht internationalen Standards und es kommt nicht selten zu Folter und Misshandlungen in der Haft.

Amnesty International hat gegen die bevorstehende Hinrichtungen eine Eilaktion gestartet, an der ich mich mit meinem Blog beteilige und meine LeserInnen ebenfalls darum bitte teilzunehmen. Wenn jemand eine Antwort von den Verantwortlichen erhalten sollte, so schickt sie bitte an Amnesty (ua-de@amnesty.de) und wenn möglich an mich (umweltheld@gmail.com). Ich werde die Antworten, wenn gewünscht, in anonymisierter Form hier veröffentlichen.

Musterbrief an den König von Saudi-Arabien und den Innenminister
Für die deutsche und englische Version habe ich mich an den Vorgaben von Amnesty orientiert. Falls jemand Arabisch kann und Lust hat den Brief zu übersetzen, würde ich auch gerne eine arabische Version veröffentlichen. Der Musterbrief ist an den saudischen König gerichtet, die Anrede für den Innenminister steht in Klammern im Schreiben.

Anschriften
His Majesty
King Abdullah bin Abdul-Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riad
Saudi-Arabien – Arabie Saoudite

Ein Luftpostbrief nach Saudi-Arabien kostet 0,75 Euro. Luftpostaufkleber findet ihr hier.

König Abdullah ibn Abd al-Aziz Al Saud

His Royal Highness
Prince Nayef bin Abdul-Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riad 11134
Saudi-Arabien – Arabie Saoudite

Fax: (00 966) 1 403 3125

Innenminister Prinz Naif bin Abd al-Aziz Al Saud (Foto von The Epoch Times)
Betreff: Todesurteile gegen Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki

Eure Majestät, (Eure königliche Hoheit,)

Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki wurden von saudischen Gerichten zum Tode verurteilt. Beide hatten in Haft und während des Strafverfahrens keinen Rechtsbeistand.

Rizana Nafeek war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt und damit minderjährig. Ich möchte Eure Majestät (Eure königliche Hoheit) darin erinnern, dass Saudi-Arabien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, das die Exekution Minderjähriger verbietet. Abdul Hamid al-Fakki wurde wegen Hexerei zum Tode verurteilt. Sollte er wegen Gebrauchs seines Rechtes auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit festgenommen und verurteilt worden sein, wäre dies mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unvereinbar.

Ich möchte Eure Majestät (Eure königliche Hoheit) nachdrücklich auffordern, Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki zu begnadigen und ihre Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.

Mit großer Sorge habe ich die jüngste Zunahme an Hinrichtungen in Saudi-Arabien zur Kenntnis genommen und fordere, dass die saudischen Behörden umgehend ein Hinrichtungsmoratorium verhängen und alle bereits ergangenen Todesurteile in Haftstrafen umwandeln.

Mit ausgezeichneter Hochachtung



Subject: Death sentence of Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki

Your Majesty,
(Your Royal Highness,)

Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki were sentenced to death by Saudi courts. None of them had legal representation while being held in custody and during the trial.

Rizana Nafeek was 17 years old at the time of the offence and therefore a minor. I would like to remind Your Majesty (Your Royal Highness) that Saudi Arabia is a state party of the UN Convention on the Rights of the Child prohibiting executions of minors. Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki was convicted of witchcraft. An arrest due to his calling upon the right to free speech and religious freedom would violate the Universal Declaration of Human Rights.

I would like to urge Your Majesty (Your Royal Highness) to grant clemency to both Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki and commute their death sentences.

With great concern I have noticed the recent rise in executions in Saudi Arabia and I demand Saudi authorities to impose an immediate moratorium on executions and to commute all death sentences.

Yours sincerely,

Dienstag, 24. Mai 2011

Mehr Demokratie in den Parteien wagen (Teil 2)

Update: Die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles, hat heute in der Süddeutschen Zeitung verkündet, dass der/die KanzlerkandidatIn, KandidatInnen für den Bundes- und Landtag sowie Landräte auch durch Nicht-Mitglieder per Urwahl bestimmt werden sollen. Auch kann sich Nahles vorstellen, die Parteimitglieder über wichtige Sachfragen abstimmen zu lassen. Das Ganze geht in die richtige Richtung, vielleicht hat da ja jemand meinen Post gelesen. ;-)

Merkel und Stoiber machten die Kanzlerkandidatur unter vier Augen beim Frühstück in Wolfratshausen aus. Vor Kurzem verkündete Peer Steinbrück, dass er sich wegen seiner eventuellen Kandidatur »mit zwei oder drei Führungspersönlichkeiten der SPD zusammensetze«. Diese Hinterzimmerdeals machen deutlich, dass die Parteimitglieder kaum Mitspracherechte bei wichtigen Fragen haben. Heute analysiere ich deshalb, wie man mit mehr Mitbestimmung der Parteienverdrossenheit begegnen kann.

Seit Anfang der 1990er ist die Zahl der Parteimitglieder in Deutschland rapide gesunken. Während die sechs im Bundestag vertretenen Parteien 1990 noch 2,3 Millionen Mitglieder zählten, verloren sie bis 2008 mehr als 900.000 Anhänger mit Parteibuch. Dieser langfristige Trend zieht sich durch alle Parteien.

Mitgliedszahlen der sechs großen Parteien seit 1946

Massiver Zustrom bei NGOs und Bürgerinitiativen
Diesem dramatischen Rückgang steht ein rasanter Anstieg der politischen Beteiligung außerhalb von Parteien entgegen. Immer mehr BürgerInnen engagieren sich in Bürgerinitiativen, bei NGOs und Demonstrationen. Das prominenteste Beispiel dafür sind die Demonstrationen gegen das Bauvorhaben Stuttgart 21, gegen das über Monate hinweg tausende von Menschen protestierten. Die Gesellschaft für deutsche Sprache wählte im vergangenen Jahr die umstrittene Bezeichnung »Wutbürger« für die TeilnehmerInnen zum Wort des Jahres. Andere Beispiele sind Initiativen gegen den Bau von Kohlekraftwerken wie Kohlefreies Mainz oder die Initiative FREIe HEIDe gegen das »Bombodrom« in Nordbrandenburg.

Die Entwicklung der Mitglieder- und Fördererzahlen bei großen NGOs verdeutlicht diesen Trend. Greenpeace Deutschland konnte von 2003 bis 2011 insgesamt 1400 neue AktivistInnen gewinnen. Ein Zuwachs von fast 60 Prozent. Ebenso traten der globalisierungskritischen Organisation attac seit ihrer Gründung in Deutschland 2000 bis heute knapp 25.000 Mitglieder bei. Einen ähnlich rasanten Ansturm erlebt die Kampagnenplattform Campact, die 2004 ins Leben gerufen wurde. Innerhalb von sieben Jahren registrierten sich fast eine halbe Million Mitglieder auf der Internetseite und nahmen an den Aktionen der NGO teil. Diese fast kontinuierlichen Zuwächsen, die rege Teilnahme an Demonstrationen und das politische Engagement zeigen, dass das politische Interesse der Bevölkerung ungebrochen ist. Allerdings profitieren die Parteien so gut wie gar nicht von dieser Entwicklung. Gründe dafür gibt viele: Gebrochene Wahlversprechen und Skandale, aber auch mangelnde Offenheit und Mitbestimmungsmöglichkeiten führen dazu, dass sich vor allem junge Menschen immer mehr von den Parteien abwenden.

Aktion von Campact gegen Stuttgart 21 (Foto: campact)

Mehr Offenheit und Mitbestimmung in Parteien
Wenn die Parteien bei der »politischen Willensbildung des Volkes« mitwirken wollen, wie es das Grundgesetz vorsieht, dann ist es dringend notwendig, dass sie sich öffnen. Sie sollten Mitgliedern, aber auch Nicht-Mitgliedern mehr Möglichkeiten einräumen sich einzubringen und mitzubestimmen. Dies kann an zwei zentralen Punkten ansetzen: Inhalte und Personen.

Vor Wahlen ist es üblich, dass die Parteien ein Wahlprogramm veröffentlichen. Für gewöhnlich erarbeitet der Parteivorstand dieses Programm und auf einem Parteitag verabschieden es die Delegierten häufig mit großer Mehrheit, auch wenn es an gewissen Stellen im Programm zu Änderungen kommen kann. Einen anderen Ansatz wählt beispielsweise die Piratenpartei. Dort diskutieren Mitglieder, aber auch interessierte Nicht-Mitglieder, im sogenannten Piratenwiki über Inhalte und organisieren sich über das Piratenpad. Mitglieder und Außenstehende werden dadurch eingeladen sich einzubringen und die Partei profitiert durch das zusätzliche Wissen. Die Hürden für den Einstieg sind wesentlich geringer als bei anderen Parteien, wobei die Grünen vor der diesjährigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz auch ein Wiki einsetzten um die Mitarbeit am Wahlprogramm zu erleichtern. Mit der freien Software LiquidFeedback steht ein weiteres technisches Mittel zur Verfügung, das die Teilnahme und Mitarbeit vereinfacht. Durch das Internet und die verschiedenen Programme lässt sich eine basisdemokratische Mitbestimmung in solch mittel- und langfristig planbaren Fällen praktikabel realisieren. Der Piratenpartei sind seit ihrer Gründung im Jahr 2006 über 11.000 BürgerInnen beigetreten, was zeigt, dass diese Offenheit und Transparenz ein Weg ist politisch interessierte Menschen zum Engagement in Parteien zu motivieren.

Screenshot einer Initiative im Programm LiquidFeedback

Vorwahlen vor wichtigen Personalentscheidungen
Neben den Inhalten sind die Köpfe einer Partei von ähnlich wichtiger Bedeutung, denn die Inhalte müssen transportiert, verkauft und repräsentiert werden. Doch meist geschehen Personalentscheidungen auf Bundes- und Landesebene unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne wirkliche Aussprache mit den Parteimitgliedern. Ein gutes Beispiel dafür war die Personalrochade der FDP in der vergangenen Woche, die auf mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen beschlossen und dann vom Bundesparteitag abgenickt wurde. Bei den anderen großen Parteien sieht das nicht anders aus. Die Harmonie soll betont werden und Wahlen mit mehreren KandidatInnen, wie in Demokratien normalerweise üblich, werden negativ als Kampfkandidaturen bezeichnet. Das muss nicht sein! Kanzler-, MinisterpräsidentenkandidatInnen und Vorsitzende der Parteien können durch offene oder geschlossene Vorwahlen bestimmt werden. Dadurch ist die Legitimation und Anerkennung der/des KandidatIn größer, da er/sie sich bereits in einem innerparteilichen Wahlkampf durchsetzen konnte. Außerdem gibt es den BürgerInnen besonders bei offenen Vorwahlen mehr Möglichkeiten am politischen Prozess teilzunehmen und mitzubestimmen. In den USA sind Vorwahlen seit den 1970ern nicht mehr wegzudenken. Die PräsidentschaftskandidatInnen von Demokraten und Republikanern kämpfen in allen 50 Bundesstaaten um die Gunst der WählerInnen, die so aktiv an der Auswahl teilnehmen können. In Europa sind Vorwahlen hingegen die Ausnahme. In Italien gewann Romano Prodi 2006 die Vorwahlen des linken Bündnisses L'Unione gegen sechs andere KandidatInnen und später auch die Parlamentswahlen gegen Berlusconi. Allerdings zerbrach seine Regierung nach zwei Jahren wieder. Auch der Vorsitzende der Demokratischen Partei, Walter Veltroni, wurde 2007 in einer offenen Wahl, bei der alle wahlberechtigten BürgerInnen teilnehmen konnten, direkt gewählt. Die Sozialistische Partei in Frankreich wird im Oktober dieses Jahres den/die Herausforderer/in von Sarkozy ebenfalls per offener Vorwahl bestimmen.

Vorsitzender der Demokratischen Partei Walter Veltroni (Foto von Iaconianni family)

Hier könnte die SPD für die kommende Wahl mit gutem Beispiel vorangehen. Anstatt wie in der Vergangenheit die sogenannte K-Frage im Vorstand auszumachen, sollten die Parteimitglieder oder alle Wahlberechtigten über den/die KanzlerkandidatIn entscheiden. Gabriel hat ja bereits viele potentielle Namen genannt, die dann in einer Vorwahl antreten könnten. Das wäre ein Schritt in die Erneuerung, die die SozialdemokratInnen seit der Wahlschlappe suchen und auch eine Möglichkeit in die Partei hineinzuhorchen.

Moderne Parteien für das 21. Jahrhundert
Die offene inhaltliche Mitarbeit und die Mitbestimmung durch Vorwahlen könnten ein Schritt der Parteien sein, das verlorene Vertrauen der BürgerInnen zurückzugewinnen. Dies kann nur erreicht werden, indem man ihnen zuhört. Genau daran fehlt es aber in vielen Parteien. Mit einer größeren Offenheit, Teilhabe und mehr Demokratie können die Parteien den notwendigen Schritt machen. Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sind dafür gegeben. Jetzt fehlt es nur noch an politischem Willen und Mut.

Sonntag, 1. Mai 2011

Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte – Start einer Aktionsreihe

»Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung!« Das war eine der ältesten Forderungen der Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert. Auch wenn sie in der westlichen Welt weitestgehend gesetzlich festgeschrieben ist, so sind Gewerkschaftsrechte weltweit leider keine Selbstverständlichkeit.

Achtstundentag-Banner in Melbourne (1856)
In Südkorea beispielsweise lehnt die Regierung ab, eine Gewerkschaft für Angestellte des öffentlichen Dienst anzuerkennen. Die Büroräume wurden im Dezember 2009 von der Polizei durchsucht. Im vergangenen Jahr entließ das Erziehungsministerium 88 LehrerInnen, die einen Aufruf gegen Leistungsdruck und soziale Ungleichheit im Bildungssystem unterschrieben hatten. Ebenso werden seit den Erfolgen der Republikaner bei den Zwischenwahlen im vergangenen November in einigen Bundesstaaten der USA wie Wisconsin, Tennessee oder Ohio die Rechte von Gewerkschaften und Angestellten im öffentlichen Dienst beschnitten. In erster Linie versuchen die konservativen Gouverneure das Tarifrecht auszuhebeln, so dass Gewerkschaften nicht mehr im Namen ihrer Mitglieder kollektiv verhandeln und Tarifverträge abschließen dürfen.

Demonstration in Madison (Wisconsin) (Foto von eytonz)

Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte
»Jeder Mensch hat das Recht […] Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.« So legt es die Erklärung der Menschenrechte fest. Doch wie die zwei Beispiele zeigen, werden Gewerkschaftsrechte und damit Menschenrechte weltweit verletzt. Am heutigen 1. Mai werde ich deshalb eine neue Serie im meinem Blog starten. Einmal im Monat werde ich einen Musterbrief auf Deutsch und Englisch veröffentlichen und meine LeserInnen bitten diesen an die Verantwortlichen für Menschenrechtsvergehen zu schicken. Dabei orientiere ich mich an den Urgent Actions und Briefen gegen das Vergessen von Amnesty International. Mit den Urgent Actions – Eilaktionen – soll das Leben von Menschen geschützt werden, die sich in akuter Gefahr befinden Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die Briefe gegen das Vergessen erinnern die Verantwortlichen an das Schicksal von politischen Gefangenen oder Menschen in unwürdigen Haftbedingungen. Mehr als ein Drittel der Eilaktionen und etwa die Hälfte der Briefe gegen das Vergessen führen zu positiven Entwicklungen wie Freilassungen, Hafterleichterungen oder Aufhebungen von Todesurteilen.

WanderarbeiterInnen in Südkorea
Passend zum Tag der Arbeit thematisiert der Musterbrief die Bedingungen der rund 450 000 WanderarbeiterInnen in Südkorea. Sie stammen vor allem aus den Philippinen, Sri Lanka und Nepal. Die südkoreanische Regierung wirbt sie unter bestimmten Bedingungen an: So dürfen sie beispielsweise lediglich dreimal den Arbeitsplatz wechseln und nur dann, wenn der bisherige Arbeitgeber zustimmt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis nutzen viele Arbeitgeber aus, indem sie den Lohn der ArbeiterInnen ganz oder teilweise einbehalten oder ihnen medizinische Versorgung vorenthalten. Auch kommt es zu körperlicher Gewalt oder sexueller Belästigung. Generell ist die Bezahlung geringer als die von SüdkoreanerInnen und die Unfallgefahr wesentlich höher.

Um diese Zustände zu ändern, gründeten einige WanderarbeiterInnen die Migrant Workers Trade Union (MTU), die auch andere südkoreanische Gewerkschaften unterstützen und deren Rechtmäßigkeit das Verfassungsgericht anerkannt hat. Jedoch hat die Regierung die Vorsitzenden der MTU ausgewiesen, sobald sie deren Identität feststellen konnte. Auch dem jetzigen Präsidenten Michel Cuira aus den Philippinen droht die Abschiebung. Deshalb startet Amnesty International eine Eilaktion gegen dessen Ausweisung, an der ich mich mit meinem Blog beteilige und meine LeserInnen ebenfalls darum bitte teilzunehmen. Wenn jemand eine Antwort von den Verantwortlichen erhalten sollte, so schickt sie bitte an Amnesty International (ua-de@amnesty.de) und an mich (umweltheld@gmail.com). Ich werde die Antworten, wenn gewünscht, in anonymisierter Form hier veröffentlichen.

Protest gegen die Abschiebung der Gewerkschaftsführer (Foto von Base21)
Musterschreiben an den Justizminister von Südkorea Kwi-nam Lee
Die deutsche Version stammt von Amnesty International, die englische Version habe ich übersetzt. Falls jemand Koreanisch kann und Lust hat den Brief zu übersetzen, würde ich auch gerne ein koreanische Version veröffentlichen.

Anschrift
Minister of Justice
LEE Kwi-nam
Ministry of Justice
Gwacheon Government Complex
88 Gwanmoon-ro, Gwacheon
Gyeonggi Province 427-720
Südkorea – Corée du Sud

Ein Luftpostbrief aus Deutschland nach Südkorea kostet 1,70 0,75 Euro.

Fax: +82-2-503-3532/7023
E-Mail: webmaster@moj.go.kr


Südkoreas Justizminister Kwi-nam Lee

Betreff: Anerkennung der Gewerkschaft Migrant Workers Trade Union und Arbeitsbedingungen der Wanderarbeiter

Sehr geehrter Herr Minister Lee,

in Südkorea leben tausende Wanderarbeiter aus anderen Ländern und leisten ihren Beitrag für die moderne Industrie Ihres Landes. Doch ihre Arbeitsbedingungen sind häufig mangelhaft. Vielen Arbeitern werden ihre Pässe abgenommen, sie werden geschlagen, sexuell belästigt oder ihnen wird der (vollständige) Lohn verweigert.

Um ihre Situation zu verbessern, gründeten einige Wanderarbeiter eine Gewerkschaft, die Migrant Workers Trade Union (MTU). Doch bis jetzt ist diese Gewerkschaft nicht anerkannt, ihre Anführer wurden, sobald ihre Identität bekannt wurde, abgeschoben bzw. aktuell mit Abschiebung bedroht. Dabei sind faire Arbeitsbedingungen, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit und das Recht eine Gewerkschaft zu gründen und in ihr aktiv zu werden, elementare Menschenrechte, die in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu finden sind.

Auch Südkorea hat diese Erklärung ratifiziert. Ihr Verhalten gegenüber der MTU verstößt auch gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Konvention Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation, die beide ebenfalls von Südkorea ratifiziert wurden.

Deshalb fordere ich Sie auf,
  • die Gewerkschaft der Wanderarbeiter, MTU, unverzüglich und vorbehaltlos anzuerkennen,
  • keine Vertreter oder Mitglieder der Gewerkschaft aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit abzuschieben und
  • sich für ein Ende der Drangsalierungen der Wanderarbeiter einzusetzen und ihre Situation endlich zu verbessern.
Mit ausgezeichneter Hochachtung



Subject: Recognition of the Migrant Workers Trade Union and the working condition of migrant workers

Dear Minister Lee,

Thousands of migrant workers from other countries live in South Korea and contribute to the modern industry of your country. However they often work under poor conditions. Many workers see their passports confiscated, they are beaten, molested or they do not receive their (full) wage.

Several migrant workers founded a trade union, the Migrant Workers Trade Union (MTU), to improve their situation. Still this trade union is not recognized yet, their leaders were deported once their identity became known or they are threatened with deportation, although fair working conditions, the right to equal pay for equal work and the right to found trade unions and join them are elementary human rights as defined by article 23 of the Universal Declaration of Human Rights.

South Korea has ratified this declaration. Your behaviour against the MTU violates the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and Convention No. 135 of International Labour Organization, both recognized by South Korea.

Therefore I urge you
  • to recognize the Migrant Workers Trade Union immediately and unreservedly,
  • to deport no representative or member of the trade union because of his/her activity for the union,
  • to initiate means to end the harassment of migrant workers and to eventually improve their situation
Yours sincerely,

Donnerstag, 21. April 2011

Der Weg zur erneuerbaren Energie: Teil 3 und Schluss – Ökostrom

Greenwashing oder seriöse Energiewende? Fast jeder Energieversorger und auch die vier Atomkonzerne bieten Ökostrom an. Doch was steckt hinter den Labels und Zertifikaten? Im letzten Teil meiner Stromserie stelle ich die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ökostromangeboten und ihre Vor- und Nachteile vor.

In den Tagen nach dem GAU in Fukushima stieg die Zahl der ÖkostromkundInnen rasant an. Der Ökostromanbieter Lichtblick meldete insgesamt 900 Wechsel pro Tag und bei Greenpeace Energy hat sich Anzahl der Neukunden verzehnfacht. Aber dieses Wachstum ist auch längerfristig zu beobachten. Der Absatz von Ökostrom an Gewerbe- und Haushaltskunden stieg von 2007 bis 2008 um rund 260 Prozent.

Keine eindeutige Definition
Ein zentrales Problem ist jedoch, dass es bis heute keine einheitliche Definition von Ökostrom gibt. Das Wort ist rechtlich nicht geschützt wie beispielsweise der Begriff »Bio« bei Lebensmitteln. Generell gilt zwar, dass Ökostrom aus erneuerbaren Energien stammen soll, aber fraglich ist beispielsweise, ob der Energieversorger auch Neuanlagen bauen soll oder ob auch Strom aus Kräftwärmekopplung dazu zählt.

Das Heizkraftwerk Berlin-Mitte setzt Kraftwärmekopplung ein. (Foto von Mazbln)
Aufgrund der verschiedenen Definitionen haben sich mehrere Label etabliert, die die Stromtarife der Energieversorger klassifizieren. Doch die Vielzahl der Labels sorgt bei den VerbraucherInnen oftmals für mehr Verwirrung als Durchblick. Um Klarheit zu schaffen werde ich die wichtigsten und bekanntesten Labels hier vorstellen.

Renewable Energy Certificate System (RECS)
Das REC-System weist die Herkunft des produzierten Stroms nach, bietet aber keine Möglichkeit um Ökostromprodukte und -tarife von Stromanbietern zu zertifizieren, da Stromversorger Strom nicht notwendigerweise selbst gewinnen müssen, sondern ihn auch an der Strombörse kaufen können. Mit einem RECS-Zertifikat wird bestätigt, wie Strom erzeugt wurde. Wenn ein Energieversorger eine Megawattstunde Strom aus erneuerbaren Energien produziert, erhält er dafür ein RECS-Zertifikat. Dabei zählen nach der RECS-Definition zum Ökostrom unter anderem Biomasse, Wind- oder Wasserkraft, nicht aber Kraftwärmekopplung. Da das REC-System in 15 europäischen Ländern verwendet wird, ist Ökostrom über Grenzen hinweg vergleichbar und handelbar.

Genau hier gehen aber die Probleme los. Denn ein deutscher Energieversorger kann seinen Kohle- und Atomstrom zu Ökostrom umdeklarieren. Er produziert weiterhin konventionellen Strom, kauft aber die gleiche Menge RECS-zertifizierten Strom, beispielsweise von alten norwegischen Wasserkraftwerken. Diese zertifizierte Menge wird dann als Ökostrom angeboten und den Aufpreis zahlt der/die Kunde/in. Solange das Angebot an RECS-Ökostrom in Europa wesentlich höher ist als die Nachfrage – was aktuell der Fall ist –, ändert sich am Strommix nichts. Somit ist dieses Geschäftsgebaren klares Greenwashing und wird zurecht als Mogelpackung bezeichnet. Ein Beispiel für einen solchen Anbieter ist die FlexStrom AG mit ihrem Tarif Ökoflex. Sie verlangt einen Aufpreis von rund einem halben Cent pro Kilowattstunde für RECS-Ökostrom, was beim Verbrauch einer dreiköpfigen Familie von 3500 Kilowattstunden immerhin 17,50 Euro entspricht. Dieser Strom stammt aus skandinavischen Altanlagen. Aufgrund der Kritik an dieser Praxis haben mehrere Verbände und Organisationen andere Labels entwickelt, bei denen die Veränderung des Strommix im Vordergrund steht.

ok-power
Das ok-power-Siegel wird vom Verein EnergieVision verliehen, der vom Öko-Institut, dem WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale NRW zu diesem Zweck gegründet wurde. Derart zertifizierter Ökostrom stammt mindestens zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und höchstens zur Hälfte aus effizienten Kraftwärmekopplungsanlagen. Außerdem muss ein Drittel des Strom aus Anlagen stammen, die nicht älter als sechs Jahre sind, ein weiteres Drittel aus Anlagen, die nicht älter als zwölf Jahre sind, und das übrige Drittel darf aus älteren Anlagen kommen. Dabei darf der Strom auch über RECS-Zertifikaten gekauft werden, wenn die Ursprungsanlagen die Kriterien erfüllen. Alternativ kann sich der Energieversorger dazu verpflichten den Aufpreis für den Ökostrom in Neuanlagen zu investieren. Die grundlegende Idee hinter diesem Siegel ist, dass die Energieversorger kontinuierlich in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren und somit die Stromversorgung nach und nach umgebaut wird. An dem Label wird kritisiert, dass nur einzelne Angebote zertifiziert werden, nicht aber das gesamte Unternehmen betrachtet wird. Auch einzelne Tarife der Atomkonzerne E.ON (E wie einfach) und Vattenfall sind mit dem ok-power-Label zertifiziert, obwohl diese Unternehmen klar auf Atom- und Kohlestrom setzen.

TÜV Süd
Ähnlich wie das ok-power-Label funktioniert auch die Zertifizierung bei der TÜV Süd AG. Es wird lediglich ein bestimmtes Ökostromprodukt und nicht das ganze Unternehmen betrachtet. Außerdem gibt es drei verschiedene Zertifikate je nach Definition von Ökostrom und Neuanlageninvestition.
EE01: Der Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien und ein Viertel der Strommenge muss von Anlagen kommen, die nicht älter als drei Jahre sind. Der Aufpreis auf den Ökostrom muss zu zwei Dritteln in Neuanlagen investiert werden. Dieses Siegel trägt beispielsweise E.ON (E wie einfach).
EE02: Auch hier muss der Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammen und der Aufpreis muss ebenso investiert werden. Allerdings erfolgt die Einspeisung der Stroms ins Netz zeitgleich und nicht mengengleich. Somit muss immer genügend Ökostrom vorhanden sein. Dies gilt auch für Spitzenlasten. Es genügt nicht – wie bei der mengengleichen Einspeisung – die verbrauchte Strommenge im Jahresmittel zu produzieren. Beispiele für dieses Siegel sind die Stadtwerke Trier und Main-Kinzig.
UE01: Hier stammt der Strom zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und höchstens 50 Prozent aus Kraftwärmekopplung. Ein Viertel des Stroms aus erneuerbaren Energien muss von Anlagen kommen, die höchsten drei Jahre alt sind. Außerdem muss der Strom zeitgleich ins Netz eingespeist werden. Des Weiteren müssen ebenfalls zwei Drittel des Preisaufschlags für Investitionen in Neuanlagen verwendet werden.

TÜV Nord
Auch die TÜV Nord AG zertifiziert Ökostromprodukte. Genauso wie beim ok-power-Label muss der Strom mindestens zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und höchstens zu 50 Prozent aus Kraftwärmekopplung stammen. Der Energieversorger verpflichtet sich, den Aufpreis für den Ökostrom nachweislich für die Investition von Neuanlagen zu verwenden. Diese Kriterien beziehen sich im Gegensatz zu denen von ok-power und TÜV Süd auf das gesamte Unternehmen, wodurch die zentralen Probleme der beiden Siegel gelöst werden. Greenpeace energy und die EWS Schönau sind zwei Beispiele für Energieversorger, die dieses Label tragen.

Grüner Strom Label (GSL)
Das GSL wird von einem Zusammenschluss verschiedener Verbände wie NABU oder BUND verliehen. Es gibt zwei verschiedene Varianten des Siegels: Für GSL-Silber muss der Energieversorger mindestens die Hälfte des Stroms durch erneuerbare Energien produzieren, der Rest kann durch Kraftwärmekopplung erfolgen. GLS-Gold setzt hingegen die gesamte Produktion durch erneuerbare Energien voraus. Außerdem verpflichtet sich der Energieversorger einen Aufpreis von mindestens einem Cent pro Kilowattstunde zu erheben, der in Neuanlagen investiert werden muss. Das GSL wird wie auch die Label von ok-power und TÜV Süd für einzelne Ökostromprodukte und nicht an Unternehmen verliehen. Allerdings können durch eine Klausel Unternehmen ausgeschlossen werden, die sich »allgemein negativ« gegenüber erneuerbaren Energien verhalten. Aus diesem Grund sind die Atomkonzerne wohl davon ausgeschlossen. Zu den zertifizierten Produkten zählen größtenteils Angebote von Stadtwerken, aber auch bundesweite Anbieter wie Naturstrom.

Atomausstieg selber machen
Hierbei handelt es sich um kein Label, sondern um eine Kampagne zahlreicher Umweltschutzverbände für die vier Ökostromproduzenten EWS Schönau, Greenpeace Energy, Lichtblick und Naturstrom. Diese vier Energieversorger sind rechtlich unabhängig von Unternehmen, die Atom- oder Kohlestrom produzieren oder mit diesem handeln. Dies unterscheidet sie von vielen Stadtwerken, die sich zwar für die Energiewende stark machen, jedoch oftmals Verflechtungen mit den Atomkonzernen haben. Die unabhängigen Anbieter erzeugen Strom mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien und den Rest aus Kraftwärmekopplung mit Erdgas.

Vergleichsportale
Natürlich ist der Stromwechsel auch immer eine Frage des Geldes. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt 2011 im Schnitt immerhin 873,24 Euro pro Jahr für Strom. Um im Tarif- und Labeldschungel den Überblick zu bewahren, gibt es mehrere Vergleichsportale, die von der Stiftung Warentest 2008 bewertet wurden. Dabei haben die vier besten Anbieter – Verivox, Tarifvergleich, Toptarif und Wer-ist-billiger –  zumindest auch eine Funktion um Ökostromprodukten zu vergleichen. Dabei werden auch die jeweiligen Labels des Produktes angezeigt. Ebenso findet sich bei der Kampagne Atomausstieg selber machen ein Tarifvergleich.

Solaranlage in Todmorden (Großbritannien)
(Quelle: Solar panels on building near Todmorden station car park (Phil Champion) / CC BY-SA 2.0)
Neben dem Stromwechsel zu einem Ökostromanbieter besteht besonders für Hausbesitzer die Möglichkeit selbst Strom zu produzieren und ins Netz einzuspeisen, wofür sich vor allem die Solarenergie eignet. Weitere Infos dazu findet man beispielsweise hier oder hier.

Da sich die vier Atomkonzerne laut einer kürzlich veröffentlichen Greenpeace-Studie weigern in den Umbau der Stromversorgung und damit die Energiewende blockieren, müssen die VerbraucherInnen Druck auf sie ausüben. Dazu gehört neben politischem Druck auch wirtschaftlicher Druck durch den Wechsel zu einem Stromanbieter, der es ernst meint mit dem Umbau der Energieversorgung.